Treppenlift-Zuschüsse: Krankenkasse & Pflegeversicherung

Die meisten Menschen möchten gern in ihren eigenen vier Wänden alt werden. Da sich mit zunehmendem Alter die Mobilität einschränkt, sind ältere Menschen häufig auf einen Treppenlift zur Überwindung von Stufen angewiesen. Die Anschaffung eines Treppenlifts ist mit Kosten verbunden, die die Betroffenen oftmals nicht selbstständig aufbringen können. Hier kann man sich als erste Maßnahme an seine Krankenkasse bzw. Pflegekasse wenden.

Die Krankenkasse dient als Ansprechpartner für alle Belange, die die Gesundheit und damit auch die eigene Mobilität betreffen. Inwieweit die Krankenkasse die Anschaffung von einem Treppenlift bezuschusst, hängt von einer einzigen Voraussetzung ab: Es muss beim Antragssteller ein Pflegegrad vorliegen. Kontaktieren Sie am besten vor der Anschaffung eines Treppenlifts Ihre Krankenkasse und informieren Sie sich über die aktuellen Voraussetzungen in Ihrem Pflegegrad und Möglichkeiten einer Bezuschussung bzw. Kostenübernahme seitens der Krankenkasse.

Kostenberatung für Treppenlifte der Krankenkasse

Zahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?

Liegt ein Pflegegrad vor, so übernimmt die Krankenkasse bzw. die Pflegeversicherung die Kosten für einen Treppen-, Hub- oder Plattformlift – allerdings nicht zu 100 Prozent. Der Höchstsatz für den Zuschuss durch die Pflegekasse liegt bei maximal € 4.000,-. Sind mehrere Personen in einem Haushalt pflegebedürftig, so können diese ihren Zuschussbetrag zusammenlegen und bis zu 
€ 16.000,- Förderung (bei vier Personen) erhalten.

Musste der Pflegebedürftige früher die Zuschüsse der Pflegekasse mit einem gewissen Eigenanteil selbst tragen, ist das seit dem 1. Januar 2013 hinfällig. Dies betrifft allerdings nur die Zuschüsse für Maßnahmen zur altersgerechten Wohnraumanpassung als Verbesserung des individuellen Wohnumfelds. Auch die bis dato vorgenommene Prüfung des Einkommens entfällt an der Stelle vollständig. Damit wurde auf ein wichtiges Anliegen der Pflegebedürftigenversorgung reagiert, nämlich mehr Zeit für die Pflegebedürftigen zu haben und den bürokratischen Aufwand zu minimieren.

Tobias Bonk Treppenlift-Berater bei Wokon für Voraussetzungen für den Treppenlift-Einbau

Tobias Bonk, seit 5 Jahren Treppenlift-Berater bei unserem Partner, der Wokon GmbH

Tobias Bonk Treppenlift-Berater bei Wokon für Voraussetzungen für den Treppenlift-Einbau

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Voraussetzung der Krankenkasse für einen Treppenlift-Zuschuss

Seit dem 01. Januar 2017 gelten die im Pflegestärkungsgesetz 2 verankerten fünf Pflegegrade und lösen die bis dato gültigen drei Pflegestufen ab. Wird pflegebedürftigen Personen durch die Pflegekasse ein Pflegegrad anerkannt, so können diese bei ihrer Krankenkasse einen finanziellen Zuschuss für barrierefreie (Bau-)Maßnahme(n) beantragen. Hierzu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Barrierereduzierung, wie ein Treppenlift. Möglich ist dies im Rahmen der finanzierbaren altersgerechten Wohnraumanpassung.

Bereits ab dem Pflegegrad 1 können Pflegeversicherte den Einbau von einem Treppenlift mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu € 4.000,- beanspruchen. Dieser einmalige Zuschuss wird von der Pflegekasse ausgezahlt, um den Wohnraum barrierefrei und somit altersgerecht zu gestalten. Der Zuschuss kann für alle beliebigen Maßnahmen der Barrierereduzierung genutzt werden. Sollte sich der Hilfebedarf einmal ändern, ist es nach Absprache mit der Pflegekasse auch möglich, den Zuschuss ein zweites Mal gewährt zu bekommen.

Möchten Sie den Zuschuss der Pflege- und Krankenkasse in einen Treppenlift investieren und so ein Stück weit Mobilität und Freiheit zurückgewinnen, so sollten Sie den Antrag auf altersgerechte Wohnraumanpassung vor dem Einbau eines Treppenlifts stellen – nur so kann die Maßnahme bewilligt werden. Bei einem Ehepaar mit jeweils anerkannten Pflegegraden können insgesamt bis zu € 8.000,- an Zuschüssen für die altersgerechte Wohnraumanpassung gewährt werden, bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt sogar bis zu € 16.000,-.

Durch die Unterstützung der Pflege- und Krankenkasse reduzieren Sie Ihren Eigenanteil für die Anschaffung von einem Treppenlift, wie einem Sitz-, Hub-, Plattform- oder Senkrechtlift, um ein Vielfaches.

Antragsstellung bei der Krankenkasse

Die Antragsstellung für einen Zuschuss kann formal oder formlos erfolgen. Für die formale Antragsstellung gibt es bei Ihrer Krankenkasse entsprechende Formulare. Diese erhalten Sie auf Anfrage direkt bei einer Ansprechperson oder häufig auch auf der Website der Pflegekasse zum einfachen Download.

Alternativ können Sie auch schriftlich einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Lassen Sie sich von Ihrem Treppenlift-Anbieter ein kostenloses Angebot über einen Treppenlift machen und legen Sie dieses Angebot Ihrem Antrag bei. In dem Antrag beschreiben Sie zudem, warum dieser Treppenlift eine Verbesserung in Ihrem Wohnumfeld darstellt. Fügen Sie außerdem Bilder bei, welche der Krankenkasse erlauben einen Eindruck von Ihrer Wohnsituation zu erhalten. Ein Musterschreiben stellen wir Ihnen auf dieser Seite als kostenfreien Download bereit.

Die Pflegeleistungen sind für die Bewilligung zunächst nachrangig. Das heißt, dass erst einmal geprüft werden muss, ob nicht andere Leistungsträger wie die Berufsgenossenschaft oder der Landkreis die Kosten erstatten müssen. Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen positiven Bescheid. Nun können Sie den Einbau des Treppenlifts durchführen lassen. Die Originalrechnungen reichen Sie bei der Pflegekasse ein.

Briefvorlage zur Antragsstellung

Laden Sie sich hier ein Musterschreiben zur Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse ganz einfach als Word-Vorlage herunter.

Musterschreiben herunterladen

Beispielrechnung*

Tabelle horizontal scrollbar

Position Betrag
Treppenlift für eine Kurventreppe (inkl. Beratung und Einbau) € 10.000,-
- Zuschuss der Pflegeversicherung - € 8.000,-
Endsumme € 2.000,-

* Gilt bei zwei Personen im Haushalt mit Pflegegrad, für einen Treppenlift über eine Etage. Die Preise eines Treppenlifts können je nach Anbieter und Modell variieren.

Der Ablauf der Bezuschussung für einen Treppenlift durch die Pflege- oder Krankenkasse

Nicht nur pflegebedürftigen Personen, sondern auch den Pflege- und Krankenkassen ist sehr daran gelegen, dass Menschen im Alter so lange wie möglich im gewohnten Zuhause verleben können. Dafür müssen Barrieren, wie Treppenstufen in die obere Etage des Eigenheims, überwindbar gemacht werden.

Für einen Zuschuss Ihrer Pflege- oder Krankenkasse zu einem Treppenlift müssen Sie über einen Pflegegrad verfügen. Sind Personen noch in keinem Pflegegrad eingestuft, so muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden.

Pflegebedürftige, die ab dem 01. Januar 2017 erstmalig einen Antrag auf Pflegeleistungen bei ihrer Pflegekasse stellen, werden mittels des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) persönlich von einem befugten Gutachter eingestuft.

Gesetzlich Versicherte erhalten Besuch vom Medizinischen Dienst (MD), privatversicherte Personen werden persönlich durch einen Gutachter der Medicproof GmbH in Pflegegrade eingestuft. Für die Ermittlung der Pflegegrade dient der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit, die anhand eines Fragenkatalogs ermittelt wird.

Hier die Vorgehensweise im Detail:

  • Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem Anbieter für Ihren Treppenlift in Ihrem Zuhause.
  • Stellen Sie einen Antrag auf die Einstufung in einen Pflegegrad.
  • Innerhalb weniger Wochen erhalten Sie Besuch von einem unabhängigen Gutachter, der den Grad Ihrer Selbstständigkeit überprüft.
  • Sind Sie in einem Pflegegrad eingestuft, so können Sie für Ihren Treppenlift eine Förderung beantragen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag bereits vor dem Einbau des Treppenlifts stellen. Generell erhalten Sie rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung Leistungen Ihres Pflegegrades.

Neuregelung für Treppenlifte von der Krankenkasse: Pflegereform 2017

Seit dem 01. Januar 2016 ist das sogenannte Pflegestärkungsgesetz 2 in Kraft. Am 01. Januar 2017 sind weitere wichtige Reformen dieses Gesetzes wirksam geworden, wie beispielsweise die Einteilung in Pflegegrade sowie die Neudefinition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit. Das bedeutet, dass die Pflegenden aber auch deren Angehörigen im Bereich der Sach- und Pflegeleistungen mehr Rückhalt und Unterstützung erhalten.

Eine Pflegestufe gibt es nicht mehr: abgelöst wurden die Pflegestufen von den fünf Pflegegraden. In diesen werden nicht nur die körperlichen Faktoren der Pflegeversicherten berücksichtigt, sondern ebenso die psychischen und kognitiven. Durch die neue Sichtweise auf die ganzheitliche Pflegebedürftigkeit bildet die Reform wichtige Vorteile für jeden Pflegebedürftigen und dessen Angehörige.

Quick-Check: Die häufigsten Fragen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse kompakt beantwortet

Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Die Krankenkasse bzw. Pflegekasse bezuschusst einen Treppenlift als altersgerechte Wohnraumanpassung. Sie kann also einen Teil der Kosten übernehmen. Eine komplette Erstattung des Anschaffungspreises ist jedoch nicht vorgesehen.

Damit die Krankenkasse die Anschaffung eines Treppenlifts bezuschusst, muss beim Antragssteller ein Pflegegrad vorliegen. Der Antrag auf Bezuschussung kann formal oder formlos bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dies sollte bereits vor dem Einbau des Treppenlifts geschehen.

Die Krankenkasse bezuschusst einen Treppenlift mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu € 4.000,-. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt, so können die Zuschüsse zusammengelegt werden. Auf diese Weise ist eine Förderung von bis zu € 16.000,- möglich, wenn vier Pflegebedürftige zusammenleben.

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