Finanzierungsberatung für Treppenlifte
Ein erfahrener Treppenlift-Experte berät Sie kompetent und zuverlässig zum Thema Kosten, Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten für Treppenlifte – und zwar kostenlos und unverbindlich!

Zuschüsse und Förderungen für den Kauf eines Treppenlifts
Die Anschaffung eines Treppen-, Hub- oder Plattformlifts stellt oft eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Zudem fällt die Entscheidung für ein solches Hilfsmittel häufig kurzfristig, etwa wenn durch eine Unfall, eine Erkrankung oder andere Umstände plötzlich die eigene Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird. Um weiterhin alle Bereiche des eigenen Zuhauses erreichen zu können, wird ein Treppenlift oder eine vergleichbare Mobilitätshilfe benötigt.
Die wenigsten Menschen haben für solch eine ungeplante Investition vorgesorgt und möchten verständlicherweise nicht ihre gesamten Ersparnisse dafür aufwenden. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf einen Treppenlift als Mobilitätshilfe verzichten müssen. Dank finanzieller Unterstützung von Pflegekassen und anderen Einrichtungen können die Kosten für einen Treppenlift reduziert werden. Wir informieren Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, Zuschüsse und finanzielle Unterstützung für den Erwerb eines Treppenlifts zu bekommen. Das gilt sowohl für neue Treppenlifte als auch für gebrauchte Modelle.
Auf einen Blick: Welche Treppenlift-Zuschüsse gibt es?
Grundsätzlich gibt es für Treppenlift-Interessenten verschiedene Optionen, um finanzielle Unterstützung bei staatlichen oder regionalen Stellen zu beantragen. So wird unter bestimmten Bedingungen ein erheblicher Teil der Kosten für den Kauf eines Treppenlifts übernommen.
- Bei einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 vergibt die Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung, die der Krankenkasse angegliedert ist, einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person.
- Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro sowie zinsgünstige Kredite für den altersgerechten Umbau in Ihrem Zuhause.
- Darüber hinaus gibt es zahlreiche regionale und staatliche Träger und Förderprogramme, die Sie bei der Anschaffung eines Treppenlifts finanziell unterstützen. Auch eine Kombination verschiedener Fördermittel ist möglich.
- Informieren Sie sich bereits im Vorfeld rechtzeitig über die Antragsstellung. Diese muss in der Regel vor dem Einbau des Lifts erfolgen.
Welche Einrichtung für die Beantragung eines Treppenlift-Zuschusses zuständig ist, hängt stets von Ihrer persönlichen Situation ab. Daher ist es wichtig, jeden Fall individuell zu betrachten und die jeweiligen Voraussetzungen sorgfältig zu prüfen. Liegt beispielsweise ein Pflegegrad vor, ist Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Bei Arbeitsunfällen ist die Berufsgenossenschaft zuständig, bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben wiederum die Rentenversicherung. Zudem fördern viele Länder und Kommunen eine „altersgerechte“ Wohnsituation mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. Hier ist es wichtig, sich bei seinem Treppenlift-Anbieter über die möglichen Förderungen frühzeitig zu informieren.
Pflegekostenzuschuss durch die Krankenkasse
Der Zuschuss wird von der Pflegeversicherung bewilligt, wobei der Antrag zunächst bei der Krankenkasse gestellt wird, die auch die erforderlichen Dokumente zur Verfügung stellt. Für die Förderung gibt es eine wesentliche Bedingung: Es muss ein entsprechender Pflegegrad von 1 bis 5 gemäß Pflegestärkungsgesetz 2 vorliegen. Ist dieser Pflegegrad vorhanden, können Sie für den Treppenlift-Kauf einen Pflegekostenzuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person beantragen. Bei mehreren pflegebedürftigen Menschen in einem Haushalt, kann der Zuschuss der Pflegekasse auf bis zu 16.720 Euro gebündelt werden.

KfW-Zuschuss
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet mit ihrem Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455-B)" eine Förderung für barrierefreie Maßnahmen wie die Installation eines Treppenlifts an. Anspruchsberechtigt sind alle privaten Immobilienbesitzer sowie Mieter, die Hindernisse in ihrem Wohnumfeld abbauen möchten. Der Treppenlift-Zuschuss wird direkt bei der KfW beantragt. Bei einzelnen Maßnahmen wie dem Treppenlift-Einbau können bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.500 Euro übernommen werden. Der KfW-Zuschuss steht nur zur Verfügung, solange der staatliche Fördertopf nicht ausgeschöpft ist.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten durch Treppenlift-Zuschüsse
Regionale Förderung
Da Barrierefreiheit zunehmend an Bedeutung gewinnt, bieten auch regionale Förderinstitute günstige Kredite für barrierereduzierende Maßnahmen an. Ähnlich wie bei der KfW sind diese Förderprogramme eng mit dem altersgerechten und barrierefreien Umbau des Wohnraums verknüpft. So haben Sie die Möglichkeit, bei verschiedenen Landesbanken einen Zuschuss für den Kauf eines Treppenliftes zu beantragen.
Antragsberechtigt sind Immobilienbesitzer oder Mieter, die in dem jeweiligen Bundesland wohnen und ihren Antrag auf Förderung bei der Landesbank oder der zuständigen Stelle einreichen. Es empfiehlt sich daher, sich vor dem Treppenlift-Kauf über die Fördermöglichkeiten in Ihrer Region zu informieren. In der Regel erhalten Sie weitere Details dazu auch von Ihrem Treppenlift-Anbieter.
Steuerliche Absetzbarkeit
Grundsätzlich sind die Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts auch steuerlich absetzbar. So können beispielsweise die Ausgaben für einen Sitzlift als „Außergewöhnliche Belastung" geltend gemacht werden. Dieser Punkt ist in den Formularen der jährlichen Steuererklärung aufgeführt. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die von den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen des Antragstellers abhängen.
Berufsgenossenschaften
Wenn der Kauf eines Treppenlifts aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich wird, übernimmt bei Bedarf die zuständige Berufsgenossenschaft die gesamten Kosten. Diese Kostenübernahme soll sicherstellen, dass der Betroffene weiterhin am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilhaben kann.
Agentur für Arbeit
Falls die Pflegeversicherung nicht greift und es sich bei dem Antragsteller um eine Person handelt, deren Wiedereingliederung ins Berufsleben durch den Erwerb eines Treppenlifts ermöglicht wird, unterstützt die Arbeitsagentur den Kauf des Lifts mit finanziellen Zuschüssen.
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe sollte erst als letzte Instanz für Zuschüsse in Betracht gezogen werden, weil sie erst dann einen Kostenanteil übernimmt, wenn alle anderen Sozialträger eine finanzielle Unterstützung abgelehnt haben.
Banken
Sollte weder ein gesetzlicher noch ein sozialer Träger die Kosten für einen Treppenlift bezuschussen oder übernehmen, bleibt nur noch die Option der Eigenfinanzierung, wenn Sie auf Bewegungsfreiheit in Ihrem Zuhause nicht verzichten möchten. Aus diesem Grund bieten viele Kreditinstitute für diese Art der Finanzierung spezielle Programme an.
Versorgungsamt
Wenn weder die Pflege- noch die Unfallversicherung die Kosten für einen Treppenlift übernimmt, tritt das Versorgungsamt in Aktion. Die zuständigen Ansprechpartner variieren je nach Bundesland. In Rheinland-Pfalz beispielsweise ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie für Versorgungsansprüche verantwortlich. Da die Versorgungsämter Ländersache sind, finden Sie eine Auflistung der Ämter nach Bundesländern auf Wikipedia.
Ist Ihre Bewegungsfreiheit aufgrund einer Wehr- oder Kriegsdienstverletzung eingeschränkt, können Sie sich an die Kriegsopferfürsorge wenden.
Integrationsamt
Um Ihren Arbeitsplatz in einem oberen Stockwerk bei Ihrem Arbeitgeber zu erreichen, unterstützt das Integrationsamt die Installation eines Treppenlifts mit einer Kostenübernahme von 80 Prozent. In besonderen Fällen übernimmt das Amt sogar die gesamten Kosten.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und entweder schwerbehindert sind oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Zudem darf kein anderer Leistungsträger für die Kostenübernahme oder Zuschüsse zuständig sein.
Deutsche Rentenversicherung
Wenn Sie seit mindestens 15 Jahren Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zahlen und in Ihrer beruflichen Mobilität eingeschränkt sind, übernimmt die Rentenversicherung die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts in den Räumlichkeiten Ihres Arbeitgebers. Ziel dieser Maßnahme ist es, Ihnen die Aufnahme oder Fortsetzung Ihrer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen.

Sibille Schlößer, erfahrene Treppenlift-Beraterin bei unserem Partner, der Wokon GmbH

Sibille Schlößer, erfahrene Treppenlift-Beraterin bei unserem Partner, der Wokon GmbH
Treppenlift-Zuschuss beantragen: Tipps für die Antragstellung
- Bei der Antragstellung spielt der Zeitpunkt eine entscheidende Rolle. In der Regel muss der Antrag für die Bezuschussung zwar nicht vor dem Kauf, aber zwingend vor dem tatsächlichen Einbau Ihres Treppenlifts erfolgen.
- Informieren Sie sich daher deutlich im Voraus sorgfältig über verschiedene Förderungen und deren Voraussetzungen. Sobald Sie die passende Option für sich gefunden haben, können Sie die nötigen Antragsformulare besorgen und ausfüllen, um alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig einreichen.
- Je nach Förderstelle sind weitere Dokumente erforderlich, wie z. B. ein Nachweis über den Pflegegrad, den Grad der Behinderung, ein Kostenvoranschlag des Anbieters oder ein Schreiben, in dem die Notwendigkeit des Treppenlifts erläutert wird.
- Nehmen Sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf, um alle relevanten Informationen, Anforderungen und Antragsformulare zu erhalten.
- Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege rund um den Treppenlift-Kauf auf, um diese bei den entsprechenden Stellen einreichen zu können.
- Nach Bewilligung des Antrags steht dem Einbau des Treppenlifts nichts mehr im Weg. Zur Auszahlung des Zuschusses reichen Sie im Anschluss die Rechnungen ein.
Finanzierungsmodelle beim Treppenlift-Anbieter
Schon vor dem Erwerb haben Sie in den meisten Fällen die Option, sich bei Ihrem Treppenlift-Anbieter für ein bestimmtes Finanzierungsmodell zu entscheiden. Je nach Angebot können Sie zwischen Teilzahlung oder Leasing wählen. Beide Varianten stehen sowohl für neue als auch für gebrauchte Treppenlifte zur Verfügung.
Noch mehr sparen durch Treppenlift-Miete
Übrigens: Nicht nur beim Kauf eines Treppenlifts gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten – auch für gemietete Treppenlifte können Sie finanzielle Unterstützung beantragen. Die Miete lohnt sich zum Beispiel, wenn der Lift nur vorübergehend benötigt wird. So können Sie auch hier bei den Anschaffungskosten erheblich sparen.
Unsere Treppenlift-Experten beantworten Ihre häufigsten Fragen zu Treppenlift-Zuschüssen
Gibt es Zuschüsse für Treppenlifte?
Es gibt eine ganze Reihe an Anlaufstellen, welche für einen finanziellen Zuschuss zum Treppenlift in Frage kommen. Beim Vorliegen eines Pflegegrads fördert die Krankenkasse die Anschaffung mit einem Zuschuss von bis zu € 4.180,- pro Person. Aber auch regionale Förderungen, eine Förderung über die KfW-Bank oder in speziellen Fällen auch über Berufsgenossenschaften oder die Agentur für Arbeit sind möglich. Die Zuschüsse werden nicht nur für neue, sondern auch für gebrauchte Treppenlifte vergeben.
Welche Voraussetzungen gelten für Treppenlift-Zuschüsse?
Um einen Zuschuss zum Treppenlift zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese variieren je nachdem, über welche Stelle Sie einen Zuschuss beantragen möchten. Um von der Krankenkasse einen Zuschuss zu erhalten, ist beispielsweise das Vorliegen eines Pflegegrads notwendig. Weitere nötige Dokumente sind z. B. der Nachweis über einen Grad an Behinderung, ein Kostenvoranschlag des Herstellers oder ein Schreiben über die Notwendigkeit des Treppenlifts für Ihr Zuhause.
Was gibt es bei der Antragstellung zu beachten?
Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor dem Einbau des Lifts beantragen, um für eine Förderung in Frage zu kommen. Die notwendigen Formulare erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Förderstelle. Nehmen Sie am besten frühzeitig Kontakt zur jeweiligen Stelle auf, um alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zu erhalten. So können Sie im Anschluss problemlos die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorbereiten und einreichen.
Welche Fristen gelten bei der Beantragung einer Treppenlift-Förderung?
Die Fristen variieren je nach Anlaufstelle. Bei der KfW wird der Zuschuss z. B. nur vergeben, wenn der Fördertopf der Bank gefüllt ist. Bei anderen Stellen wiederum können Sie ganzjährig einen Zuschuss beantragen. Planen Sie auch die Bearbeitungszeit Ihres Antrags ein. Die Bewilligung kann einige Wochen bis mehrere Monate dauern. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich und informieren Sie sich gegebenenfalls bei den zuständigen Stellen über den Bearbeitungsstand.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wenn zum Beispiel die Pflegekasse Ihren Antrag ablehnt, bekommen Sie dazu in der Regel eine schriftliche Begründung. Sie haben dann die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wird auch dieser abgelehnt, können Sie eine Klage beim Sozialgericht einreichen. Unterstützung erhalten Sie dabei etwa durch eine Rechtsberatung.
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