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Bedingt durch das Alter, schwere Unfälle oder chronische Krankheiten ist es für einige Menschen nicht mehr möglich, den Alltag alleine zu bewältigen. Viele sind deswegen auf die Pflege durch andere Menschen angewiesen. Wenn Sie Angehörige oder Angehöriger einer pflegebedürftigen Person sind, liegt es Ihnen natürlich besonders am Herzen, dass Ihr Familienmitglied liebevoll und fachgerecht betreut wird.
Für Pflegebedürftige ist ein freundliches Umfeld sehr wichtig. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit der häuslichen Pflege. Im Gegensatz zur stationären Pflege, bei der die Betreuung in Pflegeeinrichtungen stattfindet, werden pflegebedürftige Menschen bei der häuslichen Pflege in den eigenen vier Wänden und gewohnter Umgebung versorgt. Wir erklären Ihnen alles, was Sie rund um das Thema häusliche Pflege wissen müssen.
Die häusliche Pflege ist vor allem bei Pflegebedürftigen eine präferierte Lösung, denn so kann Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger weiterhin zu Hause leben. Es ist nicht nötig, sich an eine neue Einrichtung oder neue Menschen zu gewöhnen. Die gewohnte Umgebung trägt somit zum Wohlbefinden bei und sorgt dafür, dass es Ihrem Familienmitglied auf Dauer gut geht. Außerdem lässt sich so das Geld sparen, das Sie andernfalls in eine Pflegeeinrichtung investieren würden.
In diesem Artikel möchten wir Ihnen Möglichkeiten und Risiken aufzeigen, wenn Sie als Angehörige oder Angehöriger die häusliche Pflege selbst übernehmen.
Der Vorteil liegt hier vor allem darin, dass Sie selbst einen vertrauten und persönlichen Bezug zur pflegebedürftigen Person haben. So können Sie Ihrem Familienmitglied stets ein Gefühl von Sicherheit und Beistand vermitteln.
Problematisch wird es allerdings häufig, wenn Sie häusliche Pflege und Beruf miteinander vereinbaren wollen, denn natürlich wollen Sie weder das eine noch das andere vernachlässigen. So kann es schnell zu Problemen bei Ihrem Zeitmanagement und zu unnötigem Stress kommen.
Je nach Zustand und Pflegebedürftigkeit Ihrer Angehörigen ist es für Sie außerdem oft nicht möglich, alle Pflegeaufgaben und Situationen alleine zu bewältigen. Hier ist oft das Praxiswissen professioneller Pflegekräfte gefragt, wenn Sie Probleme bei der häuslichen Pflege vermeiden möchten. Wie eine Pflege in der Praxis aussehen kann, erfahren Sie hier.
Eine Alternative ist es deswegen, ambulante Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Dabei unterstützen professionelle Pflegekräfte Ihre Angehörigen bei grundlegenden Tätigkeiten wie Körperpflege, Aufstehen und Hinlegen sowie Verabreichen von Essen oder Medikamenten. Aber auch das Kochen, Putzen und Einkaufen gehört zur ambulanten Pflege. Für Sie kann dies eine Entlastung sein, so dass Sie Beruf und Pflege besser organisieren können. Gleichzeitig können Sie sich von den Pflegekräften schulen und beraten lassen, wie Sie mit dem Pflegefall richtig umgehen.
Falls Sie Ihre Zeit also nicht vollständig in die häusliche Pflege investieren können und Ihre Angehörigen hochgradig pflegebedürftig ist, ist die ambulante Pflege häufig die bessere Möglichkeit der häuslichen Betreuung.
Bei der häuslichen Pflege ist es wichtig, dass Sie als Angehörigeoder Angehöriger über das nötige Pflegewissen verfügen, um eine professionelle Pflegekraft ersetzen zu können. Dazu müssen Sie sich das Praxiswissen aus den verschiedensten Bereichen aneignen, denn die Behandlung richtet sich stets nach der Situation des Pflegefalls.
Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen Kurse und Schulungen kostenfrei zu ermöglichen, die Ihnen wichtige Informationen und Grundlagen vermitteln. So können Sie sicherstellen, dass Sie für Herausforderungen bei der häuslichen Pflege besser gewappnet sind und richtig mit einer pflegebedürftigen Person umgehen.
Wenn Sie berufstätig sind und sich trotzdem um ein nahes, pflegebedürftiges Familienmitgleid kümmern möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten und verschiedene Formen der Pflegezeit. Die genauen Bedingungen sind im Pflegezeitgesetz sowie Familienpflegezeitgesetz festgelegt.
Ob Sie Pflege- oder Familienzeit für die häusliche Pflege in Anspruch nehmen können, ist davon abhängig, ob es sich bei der pflegebedürftigen Person um ein nahes Familienmitglied handelt.
Dazu gehören:
Bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung können Sie als Beschäftige maximal zehn Tage am Stück von der Arbeit befreit werden, um stattdessen Angehörige zu pflegen. Zwar ist dafür kein Antrag nötig, trotzdem muss Ihr Unternehmen rechtzeitig über die Kurzzeitpflege informiert werden und kann ggf. einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit des Familienmitglieds verlangen. Hier sind ein ärztliches Attest und ein anerkannter Pflegegrad besonders wichtig. In der Zeit der Freistellung besteht zwar Kündigungsschutz, eine Lohnfortzahlung ist allerdings nicht zwingend gegeben. Ergänzend kann jedoch ein Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse beantragt werden.
Die Pflegezeit kann von nahen Angehörigen zur häuslichen Pflege in Anspruch genommen werden und stellt Sie für maximal sechs Monate von der Arbeit frei. Auch eine teilweise Befreiung ist möglich, aber in jedem Fall gilt, dass die Pflegezeit bei Ihrem Unternehmen beantragt werden muss. Ist die Zahl der Beschäftigten im Unternehmen zu gering, könnte es sein, dass Sie keinen Anspruch auf die Pflegezeit haben. Erst ab 16 Beschäftigten ist die Inanspruchnahme möglich.
Seit 2012 gibt es außerdem die Familienpflegezeit, mit der sich Pflege und Beruf besser vereinbaren lassen. Damit haben Sie Anspruch darauf, bis zu 24 Monate von der Arbeit befreit zu werden und die Arbeitszeit auf etwa 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. Pflege- und Familienpflegezeit können sogar miteinander kombiniert werden, sofern die maximale Dauer von 24 Monaten nicht überschritten wird. Möglich ist die Inanspruchnahme ab 26 Beschäftigten im Betrieb.
Umfang und Art der Freistellung werden mit Ihrem Unternehmen im Detail schriftlich festgelegt und vereinbart. Sowohl bei der Pflegezeit als auch bei der Familienpflegezeit können Sie als finanzielle Unterstützung ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aufnehmen.
Tabelle horizontal scrollbar
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung | Pflegezeit | Familienpflegezeit | |
---|---|---|---|
Maximale Dauer | 10 Arbeitstage | 6 Monate | 24 Monate |
Art der Freistellung | Vollständig | Vollständig oder teilweise | Teilweise |
Lohnfortzahlung | Nein | Nein/Teilweise + Zinsloses Darlehen | Ja, für >15 Stunden pro Woche + Zinsloses Darlehen |
Kündigungsschutz | Ja | Ja | Ja |
Rechtliche Grundlage | §§ 1-2. 5-8 PflegeZG | §§ 1, 4-8 PflegeZG | Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) |
Bei der häuslichen Pflege durch Angehörige ist es in den meisten Fällen kaum möglich, dass Sie dauerhaft und rund um die Uhr anwesend sind, schließlich haben Sie selbst auch andere Verpflichtungen, denen Sie nachgehen müssen. In diesem Fall kann die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, damit Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied auch dann gut versorgt wird, wenn Sie nicht präsent sein können.
Zur Inanspruchnahme der Verhinderungspflege muss mindestens der Pflegegrad 2 bei der pflegebedürftigen Person anerkannt sein. Außerdem ist es wichtig, dass die Person bereits sechs Monate vorher durch Angehörige oder Freunde häuslich betreut und gepflegt wurde. Wurde Ihr Familienmitglied jedoch nur durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, besteht kein Anspruch auf die Verhinderungspflege.
Wenn die häusliche Pflege durch nahe Angehörige erbracht wird, können die Pflegebedürftigen oder ihre Vertretungen ein Pflegegeld beantragen, das zu den wesentlichen Leistungen der Pflegekassen gehört. Mithilfe dieses gesetzlichen Pflegegeldes können Sie beispielsweise Pflegehilfsmittel beschaffen und die häusliche Pflege grundsätzlich erleichtern. Ob jemand das Pflegegeld erhält, ist in erster Linie von der Pflegebedürftigkeit und somit vom Pflegegrad abhängig. Nur wer einen Pflegegrad 2 bis 5 hat, kann die finanzielle Unterstützung bei der Pflegekasse beantragen.
Ist bislang noch kein Pflegegrad für Ihren Angehörigen erteilt worden, gilt es zunächst, diesen zu beantragen. Erst nach Genehmigung erhält der Pflegebedürftige auch das Pflegegeld. Wichtig ist auch, dass es sich um häusliche Pflege handelt. Ist die Betreuung überwiegend ambulant, besteht auch hier kein Anspruch auf das Pflegegeld. Prüfen Sie in jedem Fall auch die Möglichkeiten für einen Pflegekostenzuschuss. Dieser kann beispielsweise zur Anschaffung eines Treppenlifts eingesetzt werden, der die häusliche Pflege mobilitätseingeschränkter Angehöriger erleichtert.
Tobias Bonk, seit 5 Jahren Treppenlift-Berater bei unserem Partner, der Wokon GmbH
Tobias Bonk, seit 5 Jahren Treppenlift-Berater bei unserem Partner, der Wokon GmbH
Tabelle horizontal scrollbar
Pflegegrad | Beschreibung | Pflegegeld Betrag |
---|---|---|
1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte) | Kein Anspruch |
2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte) | € 316,– |
3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte) | € 545,– |
4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte) | € 728,– |
5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte) | € 901,– |
Auch wenn Sie sich bei der häuslichen Pflege voll und ganz auf die Pflege Ihres Familienmitglieds konzentrieren möchten und viel Einsatz zeigen, dürfen Sie auch Ihre eigenen Bedürfnisse nicht vernachlässigen. Vor allem bei hohem Pflegebedarf und wenig Hilfe von außen kommt es häufig vor, dass pflegende Angehörige nicht merken, wie die ganze Situation an den eigenen Kräften zehrt. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Stress zu bewältigen und Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Speziell für pflegende Angehörige gibt es dabei einige Maßnahmen, die eine Belastung im Notfall senken können.
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