Treppenlifte für Institutionen: Ein Rollstuhlfahrer auf seinem Weg zum Gebäude

Lift für Institutionen

Ob Rollstuhlfahrer oder ältere Personen mit Rollator – viele Menschen mit Handicap können sich heutzutage dank barrierefreier Infrastrukturen unabhängig bewegen. Doch wie sieht es mit der Erreichbarkeit von öffentlichen Einrichtungen aus? Der Zugang zu Gebäuden oder höherliegenden Etagen ist oft ein Hindernis, wenn kein Aufzug vorhanden ist. Oft ist eine Nachrüstung bei älteren Gebäuden aus bau- oder platztechnischen Gründen nicht möglich ist. Hier bietet sich der nachträgliche Einbau eines Rollstuhlliftes oder Behindertenaufzuges an. Diese benötigen weniger Platz als der klassische Aufzug und können einfacher montiert werden.

Tobias Bonk Treppenlift-Berater bei Wokon für Voraussetzungen für den Treppenlift-Einbau

Tobias Bonk, seit 5 Jahren Treppenlift-Berater bei unserem Partner, der Wokon GmbH

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Kino, Cafés und Co.

Oft reichen schon einfache Änderungen aus, um Rollstuhlfahrern den Zugang zum Geschäft zu ermöglichen. Rampen oder Auffahrhilfen sind schnell und einfach montiert und können ebenso leicht wieder abmontiert werden.

Kinobetreiber achten beispielsweise darauf, genug Platz für Rollstuhlfahrer im Kinosaal anzubieten mit guter Sicht auf die Leinwand. Allerdings erreichen Rollstuhlfahrer den Saal erst gar nicht, denn viele Treppen erschweren den Zutritt und nicht überall stehen Aufzüge zur Verfügung. Abhilfe kann man schaffen, indem man nachträglich einen Senkrechtlift einbauen lässt: Hublifte oder Aufzüge stehen hierbei zur Auswahl.

Am einfachsten und auch kostengünstigsten ist die Montage von Hubliften, denn alles was dafür nötig ist, ist lediglich ein fester Untergrund, an dem die Hublifte befestigt werden können. Hublifte können innen als auch außen montiert werden und gleichen einen Höhenunterscheid von 1 m aus. Da die Hubliftplattform sehr flach ist und eine kleine Auffahrrampe besitzt, können sowohl Rollstuhlfahrer als auch Senioren mit Gehilfen die Hublifte benutzen, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie auch bei Stromausfall funktioniert, da sie mit Akkus betrieben wird, die sich automatisch aufladen. Außerdem ist sie platzsparender als eine Rollstuhlrampe.

Wenn private Geschäftsinhaber ihre Räume auch für Rollstuhlfahrer attraktiv gestalten möchten, sollten sie darauf achten, Gänge und Türen breit genug anzulegen. Diese Breite sollten mindestens 90 cm betragen.

Um für Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung Geschäfte attraktiver zu gestalten, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Gewährung eines stufenlosen Zugangs zum Gebäude und innerhalb des Gebäudes.
  • Ein PKW-Stellplatz, der ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen lässt und entsprechend gekennzeichnet ist.
  • Eine Eingangstür, die ohne Schwierigkeiten genutzt werden kann.
  • Die Durchgangsbreite der Türen muss mind. 90 cm betragen.
  • Der Toilettenraum sollte genügend Bewegungsfläche vor der Toilette und dem Waschbecken (mind. 90 x 70 cm) bieten.

Barrierefreier Supermarkt

Für Rollstuhlfahrer sind Supermärkte oft wahre Hindernisparcours und es scheitert oft schon beim Betreten des Geschäftes. Mit ein paar Kriterien lassen sich auch hier Barrieren verhindern. Falls Drehkreuze am Eingang montiert sind, sollte darauf geachtet werden, dass diese leicht zu öffnen sind und weggeklappt werden können.

Die Durchgänge müssen 90 cm breit sein und zwischen den Regalen sollte ein Platz von 120 cm  zur Verfügung stehen. Verfügt das Geschäft über eine Umkleidekabine, sollte diese 150 x 150 cm groß sein.

Im Kassenbereich sollte der Durchgang 90 cm betragen, damit neben Rollstuhlfahrern auch Kinderwagen Platz haben.

Wichtige Faktoren für einen barrierefreien Lift oder Aufzug

  • Einfach zugänglich
  • Eingang befahrbar
  • Leicht bedienbar
  • Nachträglich einzubauen
  • Höchste Sicherheitsstandards
  • An die bauliche Situation anpassbar
  • Notfallservice
  • Robust und wartungsarm

Diese Kassen sollten entsprechend gekennzeichnet und wenn möglich auch immer durch Personal besetzt sein.

Barrierefreiheit im Restaurant

Gastronomiebetriebe sollten dafür sorgen, dass mindestens ein Tisch für Rollstuhlfahrer stufenlos zu erreichen und die Tischhöhe unterfahrbar ist.

Sind Toiletten vorhanden müssen auch hier bestimmte Maße eingehalten werden, damit für Rollstuhlfahrer genügend Platz zum Wenden vorhanden ist. Die Bewegungsfläche vor der Toilette und dem Waschbecken sollte mind. 90 x 70 cm betragen.

Das WC-Becken muss von beiden Seiten befahrbar sein und über Stützgriffe verfügen. Eine Notrufanlage sollte vorhanden sein.

Barrierefreiheit an Veranstaltungsorten

Egal ob Kino, Theater, Museen, Kirchen oder Konzertsäle Menschen mit Bewegungseinschränkungen wollen ihre Lieblingsband sehen, den aktuellen Kinofilm ansehen oder die neueste Ausstellung besuchen. Daher sollten Veranstaltungseinrichtungen auch dafür Sorge tragen, dass mindestens zwei Plätze für Rollstuhlfahrer gestellt werden und genug Bewegungsfläche bzw. Platz zum Wenden (150 x 150 cm ) vorhanden ist. Durchgänge sollten 90 cm Breite messen. Eine Toilette sollte die oben genannten Kriterien erfüllen.

Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen

Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beschreibt Barrierefreiheit als „Zustand, in dem bauliche und sonstige Anlagen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“.

§ 8 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr

(1) Zivile Neubauten sowie große zivile Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Von diesen Anforderungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden. Die landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bauordnungen, bleiben unberührt.

(2) Sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

(Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)

Sitzlift für mehr Barrierefreiheit in Institutionen

Unser Lesetipp Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden

Barrierefreiheit ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Alle Menschen sollen am öffentlichen Leben gleichermaßen teilnehmen können. Aus diesem Grunde müssen öffentliche Gebäude barrierefrei gestaltet sein. Im Barrierefreiheit-Ratgeber von sani-trans - einem ausgewiesen Experten auf dem Gebiet der Ausstattung von öffentlichen Gebäuden - erhalten Sie weiterführende Informationen zu diesem komplexen Thema. 

Mehr zum Thema Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden

Nachrüstung: Barrierefreie Personenlifte und Aufzüge für Institutionen

Mit einem behindertengerechten Lift wird Rollstuhlfahrern, Menschen mit Gehhilfen und auch Personen mit Kinderwagen den uneingeschränkten Zugang zu Gebäuden gewährt.
Ob für den Innen- oder Außenbereich, für enge oder kurvige Treppen oder für vertikale Hindernisse – alle Lifte lassen sich im Nachhinein einbauen und werden genau an die jeweilige bauliche Situation und spezifischen Anforderungen angepasst.

Welche Lifte lassen sich in und an Gebäuden nachrüsten?

  • Treppenlifte
  • Plattformlifte
  • Hublifte
  • Stehlifte
  • Senkrechtlifte

Kosten eines Lifts für Institutionen

Die Kosten beginnen bei € 8.000,– für den Hublift oder € 9.000,– für den Rollstuhllift. Da jeder Lift oder Aufzug individuell angepasst wird, lässt sich keine pauschale Preisaussage treffen. Der Lift ist aber insgesamt günstiger als ein Gebäude-Umbau, da bei einer Lift-Montage keine zusätzlichen Umbauten anfallen. Der Lift wird beim Hersteller angefertigt und durch die eigenen Monteure installiert. Wartung und Service erfolgen fachgerecht durch die Lift- und Aufzug-Firmen.

Anbieter finden

Finden Sie in dieser Rubrik den passenden Treppenlift-Anbieter für Ihre individuellen Bedürfnisse und erhalten Sie wichtige Tipps zu Auswahl und Kauf.

Zu den Anbietern

Fördermittel für Kommunen und kommunale Unternehmen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) vergibt nicht nur zinsgünstige Kredite an Privatpersonen, sondern auch an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.

  • Kommunen: So können Kommunen mit dem Programm 233 „Barrierearme Stadt“ Kredite zur alters- und familiengerechten Umgestaltung von Gebäuden, Verkehrsanlagen und öffentlichem Raum beantragen. Dazu gehört auch die Überwindung von vertikalen Niveauunterschieden durch Rampen, Treppen und Aufzüge. Die Kredite werden direkt bei der KfW beantragt. Für die Kredite gilt kein Höchstbetrag.
  • Kommunale Unternehmen: Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund, gemeinnützige Organisationen und Kirchen sowie Unternehmen in einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft können über das Programm 234 „Barrierearme Stadt“ Kredite bis zu EUR 50 Mio. beantragen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.kfw.de

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