Treppenlift-Vergleich vom Experten
Ein erfahrener Treppenlift-Experte nimmt Ihre Wünsche auf und findet 3 passende Angebote für Sie. Dabei vergleicht er Lifte von bis zu 6 verschiedenen Anbietern – so finden Sie den besten Lift!
In der Regel ist der Einbau eines Treppenlifts in den meisten Wohnungen oder Häusern aus technischer Sicht problemlos möglich. Ob Sie bei sich zu Hause einen Treppenlift zur Mobilitätsunterstützung installieren dürfen, hängt zunächst vom Erhalt einer Baugenehmigung ab. Für diese müssen vor Ort sowohl die baulichen als auch die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um den Einbau im Eigenheim, der Mietwohnung oder im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses geht.
Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen und Kriterien, ob Ihr Wohnbereich die Einbauvoraussetzungen für einen Treppenlift erfüllt, auf welche bauaufsichtlichen Anforderungen Sie achten müssen und welche Vorschriften in Mietimmobilien gelten.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie viel Platz die verschiedenen Lifttypen während der Nutzung bzw. im Ruhezustand benötigen:
Tabelle horizontal scrollbar
Lifttypen | Fahrbereiter Treppenlift | Zusammengeklappter Treppenlift | |
---|---|---|---|
Sitzlift | ca. 50-60 cm | ca. 30 cm | |
Hublift | ab ca. 60-90 cm | ca. 40 cm | |
Plattformlift | ab ca. 60-90 cm | ca. 40 cm |
Die Treppenform spielt hinsichtlich der Einbauvoraussetzungen keine große Rolle. Egal ob es sich um eine kurvige Treppe, eine gerade Treppe oder andere Treppenformen handelt: Ein Treppenlift kann auf nahezu jeder Treppenart realisiert werden, da die Schienen individuell an die vorherrschende Treppensituation angepasst werden.
Am unkompliziertesten ist der Einbau eines Treppenlifts bei einem geraden Treppenverlauf. Bei Kurventreppen und anderen Treppentypen wie Wendel- oder Podesttreppen sind die Voraussetzungen auch gegeben – jedoch gestaltet sich die Montage, aufgrund der speziell angefertigten Schienen etwas aufwendiger.
Bei Kurventreppen werden die Schienen, auf denen der Lift geführt wird, entsprechend dem Kurvenverlauf gebogen. Je nach Platz wird der Treppenlift innen am Geländer oder außen an der Wand angebracht. Der Lift fährt sicher durch Ecken und Kurven. Am Sitz selbst ändert sich nichts.
Bei der Treppenart spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Treppe im Innen- oder im Außenbereich handelt. Wichtig bei der Montage im Außenbereich: Lift, Technik und Schienensystem müssen witterungsbeständig und robust sein.
Aus diesem Grund ist die Elektronik bei Außenliften gut vor Wind und Wetter geschützt. Die Bedienelemente und Schalter befinden sich in einer wasserabweisenden Kapsel, die Antriebselektronik ist versiegelt und die Sitzbezüge sind feuchtigkeitsresistent und aus einem UV-beständigen Material.
Ob Holz, Beton, Stein, Marmor, Stahl, Granit oder gemauerte Ziegel – das Material der Treppe, des Bodens und der Wände spielt für den Einbau ebenfalls keine große Rolle. Mit heutigen Bohrtechniken und Befestigungsmöglichkeiten lässt sich eine Treppenliftanlage auf jedes Treppen-, Wand- oder Bodenmaterial montieren. Ihr Treppenlift-Anbieter prüft bei Ihnen vor Ort die Belastbarkeit des Materials und klärt, an welcher Stelle der Treppenlift montiert werden kann.
Die Anzahl der Etagen ist für den Einbau eines Treppenliftes irrelevant. Generell können Treppenlifte über eine bis hin zu über sieben Etagen geführt werden. Die Antriebs- und Führungsschiene wird immer entsprechend der Treppenlänge und Etagenanzahl konstruiert. Auch wenn eine maximale Etagenanzahl keine Voraussetzung für den Einbau eines Treppenlifts darstellt, so können Sie davon ausgehen, dass sowohl die Kosten als auch der Aufwand mit der Länge der Schienen steigen werden.
Ein besonderes Thema ist das Lichtraumprofil. Dabei handelt es sich um den „lichten Raum“ einer Treppenanlage. Dieser beschreibt den unverbauten Raum, der eine ungehinderte Benutzung gewährleistet. Das Lichtraumprofil einer Treppe hat also nichts mit Licht zu tun.
Die lichte Durchgangshöhe wird von der Vorderkante einer Trittstufe gemessen und weist mindestens zwei Meter auf.
Die lichte Durchgangsbreite ist die gesetzlich vorgegebene Breite einer Treppe. Ein nachträglich installierter Treppenlifter darf diese Abmessungen in der Höhe um maximal 50 Zentimeter reduzieren und in der Breite um maximal 20 Zentimeter, jeweils bezogen auf die Schiene.
Tobias Bonk, seit 5 Jahren Treppenlift-Berater bei unserem Partner, der Wokon GmbH
Tobias Bonk, seit 5 Jahren Treppenlift-Berater bei unserem Partner, der Wokon GmbH
Bevor Sie den Einbau eines Treppenlifts veranlassen, müssen Sie, in einigen Fällen, einen „Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs“ bei Ihrer zuständigen Behörde stellen.
In diesem Zusammenhang wird zunächst geprüft, ob es sich bei Ihrem Wohnhaus um ein öffentliches Gebäude oder ein Privathaus handelt. Für den Einbau in einem nicht öffentlichen Privathaus benötigen Sie keine Baugenehmigung. Anders sieht es bei einem öffentlichen Gebäude aus:
Hier werden im nächsten Schritt im Rahmen einer Begehung vor Ort die baulichen Voraussetzungen geprüft. Besonders relevant ist dabei, wie viele Personen die Treppen täglich benutzen und welche Fluchtwege vorhanden sind.
Gute Treppenlift-Anbieter unterstützen Sie beim Beantragen einer Baugenehmigung.
Besonders relevant für den Einbau eines Treppenlifts ist die Treppenbreite. Regelungen zum Einbau von Treppenliften finden Sie in den Landesbauordnungen (LBO) und in der DIN 18065 (technische Baubestimmungen). Dabei unterscheiden sich die Mindestanforderungen an die Treppenbreite in Mehrfamilienhäusern von den Anforderungen im Eigenheim. In Mehrfamilienhäusern müssen Sie die Vorschriften der LBO zwingend einhalten.
Die Treppenlaufbreite beschreibt die gesamte Breite der Treppe. Dazu zählt auch das Geländer. Die Mindestlaufbreite ist hingegen die tatsächlich nutzbare Treppenfläche.
Diese unterscheidet zwischen kleineren Wohngebäuden mit zwei oder weniger Wohnungen und Gebäuden im Allgemeinen. Für Letztere gelten meist strengere Anforderungen als für kleine Wohngebäude.
Die nutzbare Mindestlaufbreite darf durch den Treppenlift nicht (dauerhaft) unterschritten werden. Bei schmal geschnittenen Treppen muss zwingend ein zusammenklappbarer Lift installiert werden, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Modelle mit Klappmechanismus lassen sich nach der Benutzung platzsparend einklappen, um die Laufwege wieder zu vergrößern.
Generell ist der zusammengeklappte Lift etwa 30–35 cm breit. Damit genügend Platz vorhanden und die Treppe für jede Person uneingeschränkt nutzbar bleibt, muss diese – in Mehrfamilienhäusern und öffentlich zugänglichen Gebäuden – laut Bauaufsicht mindestens eine nutzbare Mindestlaufbreite von 80–100 cm aufweisen.
Insbesondere in Mehrfamilienhäusern oder Mietshäusern ist es Voraussetzung, dass die Treppe für andere Bewohner immer frei bleibt. Diese Vorschrift ist nicht nur relevant für eine komfortable Nutzung des Treppenhauses, sondern dient maßgeblich zur Einhaltung der Brandschutzvorschriften: Im Falle eines Feuers darf ein Treppenlift die Treppe als Fluchtweg keinesfalls versperren.
Das Baurecht unterscheidet zwischen notwendiger und zusätzlicher Treppe. Durch die notwendige Treppe erhalten die Bewohner Zugang zu ihren Wohnräumen. Im Falle eines Notfalls oder Feuers dient die notwendige Treppe als Rettungs- und Fluchtweg. Daher muss diese eine größere Mindestbreite aufweisen, als eine zusätzliche Treppe.
Art | Mindestlaufbreite |
---|---|
Wohngebäude mit zwei oder weniger Wohnungen | 70 cm (notwendige Treppe)/50 cm (zusätzliche Treppe) |
Gebäude > 400 m² Wohnfläche oder mehr als zwei Etagen | 100 cm (notwendige Treppe)/50 cm (zusätzliche Treppe) |
Im Anfangs- und Endbereich muss ausreichend Raum für die Haltepunkte des Lifts vorhanden sein. Wichtig ist dabei vor allem, dass genügend Platz zwischen dem Treppenlift und der Tür besteht.
Da sich der Sitz zum Ein- und Aussteigen von der Treppe wegdreht, muss der Platzbedarf dementsprechend kalkuliert werden. Sowohl die zu transportierende Person (evtl. mit Gehhilfen) als auch helfende Partner oder Pflegekräfte müssen sich in diesem Bereich frei bewegen können.
Bei Rollstuhlfahrern ist der Platzbedarf bei der Treppenlift-Nutzung noch einmal erhöht: Hier ist zu beachten, dass ausreichend Raum für den Umstieg vom Rollstuhl in den Lift zur Verfügung stehen muss.
Auch eine Wartefläche zwischen den Etagen ist für den Betrieb in Mehrfamilienhäusern mit einer geringeren Restlaufbreite als 60 cm zwingende Voraussetzung. Diese muss einer entgegenkommenden Person genügend Raum bieten, um das Passieren des Lifts abzuwarten und den laufenden Betrieb nicht zu stören.
Als Mieter haben Sie einen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zu Ihrer Wohnung. Der Vermieter ist verpflichtet, einen nachträglichen Einbau eines Treppenlifts zu dulden, wenn Sie als Mieter nicht mehr fähig sind, das Treppenhaus ohne fremde Hilfe zu benutzen, um Zugang zu Ihrer Wohnung zu erlangen. Dieses berechtigte Interesse müssen Sie jedoch nachweisen – etwa durch eine körperliche Behinderung oder andere Einschränkungen.
Für die Kosten muss jedoch nicht der Vermieter aufkommen. Hier sind Sie als Mieter in der Pflicht. Dazu gehören nicht nur die Anschaffungskosten und Kosten für den Einbau, sondern auch für den späteren Rückbau.
Zudem darf der Vermieter eine zusätzliche Kaution veranschlagen, um eventuelle Schäden nach dem Rückbau abzusichern.
Wichtig zu beachten: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter dem Einbau des Treppenlifts widersprechen. Möglich wären Bedenken in puncto Sicherheit: Würde der Lift die anderen Hausbewohner bei der Nutzung der Treppe gefährden, darf der Hauseigentümer sein Veto einlegen.
Auch ein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache selbst ist denkbar. Kann der Vermieter dieses nicht nur nachweisen, sondern ist es größer als Ihr Interesse an einem barrierefreien Zugang, kann er die Zustimmung zum Liftbau verweigern.
Sind Sie Besitzer einer Eigentumswohnung, müssen Sie sich zunächst das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft einholen. Da es sich beim Einbau eines Treppenlifts um eine bauliche Veränderung im Sinne des Wohneigentumsgesetzes handelt, muss die Mehrheit der Stimmberechtigten auf der Eigentümerversammlung Ihrem Wunsch zustimmen. Spricht sich die Eigentümergemeinschaft gegen den Einbau des Treppenlifts aus, dürfen Sie diesen zunächst nicht durchführen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Anspruch auf einen Treppenlift jedoch vor Gericht einklagen. Dabei wird Ihr Einzelfall geprüft und juristisch bewertet.
Sind Sie der Hauseigentümer und möchten in Ihrer selbstgenutzten Immobilie einen Treppenlift einbauen lassen, können Sie dies in der Regel ohne Zustimmung von Dritten tun. Voraussetzung: Der Einbau findet im Innenbereich Ihres Hauses statt, keine weiteren Parteien sind betroffen oder beeinträchtigt und die baulichen Mindestanforderungen sind gegeben.
In Wohngebäuden mit zwei oder weniger Wohnungen muss eine Treppenbreite von mindestens 70 cm gegeben sein. In Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten darf eine Mindestlaufbreite von 100 cm durch die Führungskonstruktion des Treppenlifts nicht wesentlich unterschritten werden. Generell sollten auf schmalen Treppen spezielle Liftlösungen mit klappbarem Sitz gewählt werden.
Wie viel Platz ein Treppenlift benötigt, hängt ganz vom Lifttypen ab. Ein klassischer Sitzlift benötigt fahrbereit zur Nutzung etwa 50 - 60 cm. Zusammengeklappt im Ruhezustand werden nur etwa 40 cm Platz eingenommen.
Ein Treppenlift kann auch im Mehrfamilienhaus eingebaut werden. Allerdings gelten hier spezielle bauliche und rechtliche Auflagen. Bei einer Eigentumswohnung muss das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden. In einem Mietshaus ist der Einbau für den Mieter nur unter Nachweis eines berechtigten Interesses – etwa einer körperlichen Behinderung – auf Kosten des Mieters möglich.
Optimal für Rollstühle mit einer Plattform ausgestattet.