Vorsorgevollmacht mit Brille, Kugelschreiber und Stethoskop. © MATTHIAS BUEHNER - stock.adobe.com
Vorsorgevollmacht mit Brille, Kugelschreiber und Stethoskop.

Vorsorgevollmacht – wie Sie für den Ernstfall vorsorgen

Eine unvorhergesehene Erkrankung, ein plötzlicher Unfall oder der natürliche Lauf des Alters – es gibt verschiedene Gründe, warum Sie vielleicht irgendwann nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst entscheiden und handeln zu können. In solchen Lebenssituationen kann eine Vorsorgevollmacht von großer Bedeutung sein.

Damit regeln Sie, welche Vertrauensperson im Ernstfall in Ihrem Namen wichtige Entscheidungen treffen darf. Wir erklären Ihnen alles Wichtige zur Vorsorgevollmacht – damit Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse auch in schwierigen Zeiten respektiert werden.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie als Vollmachtgeber einem oder mehreren Personen die Befugnis, als Bevollmächtigte in Ihrem Namen zu handeln, wenn Ihre Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist. Die Vollmacht kann die Regelung finanzieller Angelegenheiten, medizinischer Entscheidungen oder auch allgemeine organisatorische Aspekte des täglichen Lebens umfassen. Die bevollmächtigte Person wird als „Bevollmächtigter“ oder „Vollmachtnehmer“ bezeichnet.

Sie bestimmen also selbst, wer im Ernstfall die Verantwortung für Ihre Angelegenheiten und Belange übernehmen soll. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu äußern oder durchzusetzen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Vorsorgevollmacht frühzeitig zu erstellen, wenn die geistige sowie die körperliche Gesundheit noch gewährleistet sind.

Gut zu wissen:

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Notvertretungsrecht für Ehegatten, das eine wichtige Neuerung im Bereich der rechtlichen Vertretung darstellt. Gemäß § 1358 BGB haben Ehepartner für maximal sechs Monate das Recht, einander in Notlagen zu vertreten – ohne dass dafür eine gesonderte Vollmacht erforderlich ist. Besteht nach sechs Monaten weiterhin Betreuungsbedarf, muss das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Ein Richter entscheidet dann, wer künftig die Interessen des zu Betreuenden vertritt und setzt einen gesetzlichen Betreuer ein. In der Regel versucht er einen Angehörigen für diese Aufgabe zu bestimmen.

Die Vorteile der Vorsorgevollmacht im Überblick

  • Sicherheit und Selbstbestimmung: Sie wählen als Bevollmächtigten eine Person aus, der Sie vollkommen vertrauen – damit niemand Entscheidungen trifft, die Ihnen nicht behagen.
  • Vermeidung von Betreuungsverfahren: Mit einer erteilten Vollmacht schließen Sie die Möglichkeit aus, dass das Betreuungsgericht eine alternative Vertretung bestellen kann. Das Verfahren zur Bestellung eines Betreuers kann langwierig und kostspielig sein. Zudem hat die ausgewählte Person möglicherweise nicht die gleichen Einblicke, um Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu regeln.
  • Individuelle Festlegung von Befugnissen: Sie legen als Vollmachtgeber selbst fest, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat – von finanziellen Angelegenheiten bis hin zu medizinischen Entscheidungen.
  • Entlastung von Angehörigen: Die Vorsorgevollmacht entlastet Angehörige von Unsicherheiten und möglichen Meinungsverschiedenheiten darüber, was in Ihrem Sinne wäre.
Senioren und Angehörige schauen gemeinsam über Vorsorgevollmacht. © Robert Kneschke - stock.adobe.com
Senioren und Angehörige schauen gemeinsam über Vorsorgevollmacht

Inhalt der Vorsorgevollmacht – diese Angelegenheiten können Sie gezielt regeln

Den Inhalt der Vorsorgevollmacht können Sie als Vollmachtgeber nach Ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten. Je umfassender die Vollmacht ist, desto besser können Sie durch Ihre gewünschte Betreuung vertreten werden. Folgende Aufgaben können z. B. durch die bevollmächtigte Person erledigt werden:

  • Verträge abschließen oder kündigen
  • Überweisungen tätigen und Rechnungen bezahlen
  • Das Vermögen verwalten
  • Formulare für die Krankenkasse ausfüllen
  • Für ärztliche Maßnahmen eintreten (ggf. durch Patientenverfügung ergänzen)
  • Wohnung auflösen und ein Pflegeheim suchen
  • Post entgegennehmen, öffnen und lesen
  • Vor Gerichten vertreten
  • Die Bestattung organisieren

Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung: Das sind die Unterschiede

Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen selbstständig zu treffen oder die eigene medizinische Versorgung zu regeln. Sie bieten klare Anweisungen und ermöglichen, vorausschauend für bestimmte Situationen vorzusorgen. Wir stellen Ihnen die drei gängigsten Vorsorge-Dokumente vor:

  • Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Maßnahmen im Rahmen eines Unfalls, einer Erkrankung oder altersbedingt durchzuführen sind. Die Patientenverfügung kann als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht aufgesetzt werden.
  • Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie, welche Person rechtsgültige Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Sie diese selbst nicht mehr treffen können. So bestimmen Sie selbst eine Person, die Sie vertritt und verhindern, dass das Gericht eine gesetzliche Betreuung bestellt.
  • Betreuungsverfügung: Die Betreuungsverfügung ist eine geeignete Alternative zur Vorsorgevollmacht für alle, die keine Vertrauensperson gefunden haben. In der Betreuungsverfügung können Sie dem Betreuungsgericht mitteilen, wer als rechtlicher Betreuer in Betracht kommt und wer nicht. Das Gericht prüft dann die von Ihnen vorgeschlagenen Person auf Ihre Eignung als gesetzliche Vertretung. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Betreuungsverfügung den Betreuer oder die Betreuerin jedoch nicht, Sie in Rechtsgeschäften zu vertreten.
Tipp

Notfallmappe, Betreuungs- & Patientenverfügung: Wir erklären Ihnen, was Sie alles brauchen und worauf es bei den Unterlagen in Sachen Altersvorsorge ankommt. Entdecken Sie jetzt die wichtigen Vorsorge-Dokumente im Überblick.

Mann füllt Formular für Vorsorgevollmacht am Laptop aus. © Studio Romantic - stock.adobe.com
Mann füllt Formular für Vorsorgevollmacht am Laptop aus.

Vorsorgevollmacht erstellen: so geht’s

Eine Vorsorgevollmacht können Sie grundsätzlich selbst zu Papier bringen: Sie sollte unbedingt schriftlich formuliert sein, Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift beinhalten und mit einer Unterschrift sowie Ort und Datum versehen werden.

Lassen Sie das Dokument auch von der bevollmächtigten Person unterzeichnen – andernfalls könnte die Vollmacht nicht wirksam sein.  Achten Sie unbedingt darauf, die Befugnisse Ihres Bevollmächtigten so exakt wie möglich zu definieren.

 

Nutzen Sie alternativ ein Formular zum Ausfüllen und Ausdrucken. Dieses erhalten Sie z. B. bei der Bundeszentralstelle für Patientenverfügung oder dem Bundesministerium für Justiz.

Aufgrund der großen Bedeutung eines solchen Dokuments ist es ratsam, einen Notar oder Rechtsanwalt zu konsultieren. Durch deren Beglaubigung garantiert die Vollmacht erst ihre ganze Wirksamkeit – insbesondere dann, wenn Sie eine Vollmacht für Bank- und Immobiliengeschäfte sowie für Darlehensaufnahmen erteilen möchten. Für diese Bereiche ist eine notarielle Beurkundung notwendig.

Registrieren Sie Ihre Vollmacht zudem im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Vollmacht auch bekannt ist und dies dem behandelnden Arzt im Ernstfall mitgeteilt wird. Übrigens: Die Vorsorgevollmacht bleibt so lange gültig bis Sie sie widerrufen. Wenn sich etwas in Ihrem Leben verändert, können Sie die Vollmacht jederzeit an die neuen Umstände anpassen.

Tipps zur Erstellung der Vorsorgevollmacht

  • Legen Sie fest, welche Angelegenheiten Sie überhaupt im Rahmen einer Vorsorgevollmacht absichern möchten.
  • Suchen Sie offene Gespräche mit Angehörigen und Freunden, um einen Bevollmächtigten (Person des Vertrauens) auszuwählen.
  • Erstellen Sie ein schriftliches Dokument, in dem die Befugnisse der Bevollmächtigten detailliert beschrieben werden.
  • Prüfen Sie, ob eine Beglaubigung durch einen Notar nötig ist, um die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht zu garantieren.
  • Registrieren Sie die Vollmacht im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

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